vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Warnpflicht des Massageunternehmers vor UV-Unverträglichkeit der Massagecreme

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/293Zak 2016, 156 Heft 8 v. 11.5.2016

ABGB: § 1295 Abs 1

Dass der Betreiber eines Massagesalons in einer Therme den Kunden nicht auf die Gefahr phototoxischer Hautreaktionen hinweisen muss, die bei einem anschließenden Solariumbesuch von der Massagecreme ausgelöst werden könnten, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte