Die strittige Frage, ob Kreditzinsen, die an einen Referenzzinssatz gebunden sind, aufgrund der negativen Entwicklung des Zinsniveaus unter null sinken und damit eine Zahlungspflicht des Kreditgebers begründen können, wenn dies in der Zinsgleitklausel nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, wird von Haghofer bejaht, von Rabl verneint. Haghofer geht davon aus, dass der Kreditgeber das Risiko von Refinanzierungskosten, die aufgrund der selbst formulierten Zinsgleitklauseln die vereinbarten Zinsen übersteigen, nicht auf einen Verbraucher-Kreditnehmer überwälzen kann. Eine Korrektur im Weg ergänzender Vertragsauslegung komme nicht in Betracht. Rabl plädiert für eine Vertragsauslegung, die Negativzinsen ausschließt, weil diese seiner Auffassung nach nicht mit dem Wesen eines Kreditvertrags vereinbar sind. Beachte zum Thema auch Kronthaler, Negativzinsen - eine erste Einschätzung, Zak 2016/247, 128.