WGG: § 14a Abs 2 Z 2a
MRG: § 3 Abs 2 Z 2
Dass sich die Fliesen neben dem WC großflächig von der Wand gelöst haben und herabzufallen drohen, löst keine Erhaltungspflicht der vermietenden Bauvereinigung nach § 14a WGG (idF vor BGBl I 2016/157) aus. Es handelt sich weder um einen ernsten Schaden des Hauses noch um eine erhebliche Gesundheitsgefährdung durch das Mietobjekt.