ABGB: §§ 523, 871, 889, 890
WEG: § 17 Abs 1
Gestaltungsrechte wie die Irrtumsanfechtung können von einer oder gegen eine Personenmehrheit nur gemeinsam ausgeübt werden.
ABGB: §§ 523, 871, 889, 890
WEG: § 17 Abs 1
Gestaltungsrechte wie die Irrtumsanfechtung können von einer oder gegen eine Personenmehrheit nur gemeinsam ausgeübt werden.