ABGB: §§ 914, 933a
Die verfahrensgegenständlichen AGB für Leasingverträge sehen vor, dass der Leasinggeber "Gewährleistungs- und Garantieansprüche" gegen Lieferanten an den Leasingnehmer abtritt. Diese Klausel ist dahin auszulegen, dass Schadenersatzansprüche nach § 933a ABGB für Mangelschäden von der Zession nicht umfasst sind (Zurückweisung der Revision).