ABGB: §§ 364a, 364b
Auch im Fall der Schädigung durch eine Grundstücksvertiefung iSd § 364b ABGB steht dem betroffenen Nachbarn ein verschuldensunabhängiger Ausgleichsanspruch analog § 364a ABGB zu, wenn er dagegen nicht wirksam mit einer Unterlassungsklage vorgehen kann.