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Nachbarrechtliches Selbsthilferecht deckt nicht die Ablagerung der abgeschnittenen Äste

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/216Zak 2016, 113 Heft 6 v. 13.4.2016

ABGB: §§ 422, 523

Das Selbsthilferecht nach § 422 ABGB berechtigt den Liegenschaftseigentümer dazu, überhängende Äste abzuschneiden. Er darf die Nachbarliegenschaft aber weder betreten noch die abgeschnittenen Äste dort ablagern bzw dorthin werfen.

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