ABGB: § 231
KBGG: § 42
Die Belastungsgrenze des unterhaltspflichtigen Elternteils darf grundsätzlich nicht unterhalb des Grundbetrags des Unterhaltsexistenzminimums (2016: 772 € pro Monat) angesetzt werden.
ABGB: § 231
KBGG: § 42
Die Belastungsgrenze des unterhaltspflichtigen Elternteils darf grundsätzlich nicht unterhalb des Grundbetrags des Unterhaltsexistenzminimums (2016: 772 € pro Monat) angesetzt werden.