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Ablehnung eines Individualnormenkontrollantrags mangels Erfolgsaussichten

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/206Zak 2016, 103 Heft 6 v. 13.4.2016

Gem § 1121 ABGB ist ein Bestandrecht im Zwangsversteigerungsverfahren nur dann als Dienstbarkeit zu behandeln, wenn es verbüchert ist. Die Behandlung eines Normenkontrollantrags, mit dem eine Partei eines Zivilverfahrens diese Einschränkung bekämpfen wollte, hat der VfGH (G 363/2015) vor Kurzem mangels inhaltlicher Erfolgsaussichten schon im Vorprüfungsverfahren abgelehnt.

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