Nach 5 Ob 29/15y = Zak 2015/361, 197 und 5 Ob 72/15x erfolgt die Auslegung eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft ausschließlich nach seinem Wortlaut. Die Autorin geht auf die rechtsdogmatischen Hintergründe ein und versucht, Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft in das Auslegungssystem des ABGB einzuordnen. Ihrer Auffassung nach handelt es sich bei Beschlüssen um Rechtsgeschäfte, die nicht gem §§ 6 f ABGB, sondern analog §§ 863 und 914 ABGB zu interpretieren sind. Die Auslegung erfolge objektiv, wobei neben dem Wortlaut auch systematische Zusammenhänge, Natur und Zweck, die Übung des redlichen Verkehrs sowie die zugängliche (etwa in der Verhandlungsniederschrift festgehaltene) Entstehungsgeschichte berücksichtigt werden könnten. Eine über den Wortlaut des veröffentlichten Beschlusses hinausgehende Interpretation setze allerdings voraus, dass dieses Verständnis im Text angedeutet ist. Der Wille der an der Abstimmung beteiligten Wohnungseigentümer sei jedenfalls irrelevant.