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Eigenverantwortung des Skifahrers in Bezug auf typische Gefahren des Wintersports

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/188Zak 2016, 98 Heft 5 v. 22.3.2016

ABGB: § 1295 Abs 1

Im Rahmen seiner Pistensicherungspflicht muss der Pistenhalter nur atypische Gefahren auf der Skipiste sichern. Der Umgang mit typischen Gefahren liegt in der Eigenverantwortung des Wintersportlers (hier: gewöhnliche Unebenheit, die einen riskant schnell fahrenden Skifahrer zu Sturz brachte).

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