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Begründung von Kellereigentum trotz Miteigentums des Liegenschaftseigentümers

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/169Zak 2016, 92 Heft 5 v. 22.3.2016

ABGB: § 300

Die Begründung von Kellereigentum setzt voraus, dass es sich beim Eigentümer der Liegenschaft und beim Eigentümer des Kellers um verschiedene Personen handelt. Miteigentum des Liegenschaftseigentümers am Keller schadet aber nicht.

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