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Kindesentführung - Verzicht auf Durchsetzung der Rückführung wegen Kindeswohlgefährdung

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/133Zak 2016, 73 Heft 4 v. 9.3.2016

HKÜ: Art 13

AußStrG: § 44 Abs 2, § 111a

Das Rückführungshindernis Gefährdung des Kindeswohls ist eng auszulegen und auf wirklich schwere Gefahren beschränkt.

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