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Fritzer, Betriebskostenabrechnung und Mieterwechsel: Wer ist Gläubiger oder Schuldner für Vorperioden? wobl 2016, 1.

LiteraturübersichtMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/120Zak 2016, 60 Heft 3 v. 23.2.2016

Die Autorin kritisiert die stRsp und hA, die bei Jahrespauschalverrechnung der Betriebskosten im Fall eines Mieterwechsels vor Rechnungslegung den neuen Mieter als ausschließlichen Schuldner bzw Gläubiger des Differenzbetrags aus der Betriebskostenabrechnung ansieht (zB 5 Ob 133/11m = Zak 2011/664, 355). Ihrer Auffassung nach handelt es sich bei den während des Jahres verrechneten Teilbeträgen jedoch nicht um Pauschal-, sondern um Akontobeträge, die mit der Abrechnung angepasst werden. Daraus leitet sie ab, dass der Differenzbetrag aus der Betriebskostenabrechnung im Fall des Mieterwechsels den einzelnen Teilzahlungen zugeordnet werden muss und als Schuldner bzw Gläubiger jeweils jener Mieter anzusehen ist, der im Zeitpunkt der Fälligkeit des ursprünglichen Teilbetrags die Mieterstellung innehatte.

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