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Keine abstrakte Rente für Verletzten, der einen Berufswunsch, aber noch keine Lehrstelle hatte

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/115Zak 2016, 59 Heft 3 v. 23.2.2016

ABGB: § 1325

Eine abstrakte Verdienstentgangsrente wird von der Rsp restriktiv nur in Härtefällen zugesprochen, in denen der Verletzte einen konkreten Verdienstentgang zunächst durch Mehranstrengungen vermeidet und bei einem späteren tatsächlichen Eintritt Gefahr läuft, den Zusammenhang mit dem Unfall nicht mehr nachweisen zu können.

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