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Kein Inflationsausgleich der Enteignungsentschädigung bei Zwangsservitut für U-Bahntunnel

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/96Zak 2016, 52 Heft 3 v. 23.2.2016

EisbEG: §§ 4, 6

ABGB: § 365

Bei längerer Verfahrensdauer kann nach der Rsp bei der Bemessung der Enteignungsentschädigung die Geldentwertung berücksichtigt werden, die seit dem Vollzug der Enteignung eingetreten ist (zB 1 Ob 138/13w = Zak 2014/282, 155). Dies kommt jedoch nur dann in Betracht,

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