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Bestellung eines Kollisionskurators im Unterhaltsverfahren

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/92Zak 2016, 51 Heft 3 v. 23.2.2016

ABGB: §§ 209, 231, 271

Wenn im Kindesunterhaltsverfahren beide vertretungsbefugten Elternteile gegeneinander Unterhaltsfestsetzungsanträge einbringen, ist zwingend ein Kollisionskurator zu bestellen. Dieser kann einen der Anträge zurückziehen, sofern dies von seiner im Bestellungsbeschluss festgelegten Vertretungsmacht umfasst ist.

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