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Schriftformgebot bei Lagezuschlag - Exposé des Maklers reicht aus

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/811Zak 2016, 437 Heft 22 v. 12.12.2016

ABGB: § 886

MRG: § 16 Abs 4

Wenn für die Erfüllung einer bloßen Informationspflicht die Schriftform vorgesehen ist, kann der Formzweck idR auch durch ein Dokument ohne Unterschrift erfüllt werden.

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