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Ermittlung der geschuldeten Währung durch Auslegung

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/768Zak 2016, 415 Heft 21 v. 22.11.2016

ABGB: §§ 880a, 907b, 914

ZPO: §§ 226, 405

Eine Geldschuld kann grundsätzlich nur in der vereinbarten Währung erfüllt oder eingefordert werden.

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