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Engelhart, Anfechtung von Arbeitsverträgen oder Verdrängung durch Auflösung aus wichtigem Grund? wbl 2016, 485.

LiteraturübersichtSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/749Zak 2016, 400 Heft 20 v. 11.11.2016

Nach einer ausführlichen Darstellung der verschiedenen Argumente schließt sich die Autorin der Auffassung an, dass Arbeitsverträge nach Beginn des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gem §§ 870 ff ABGB wegen Willensmängeln angefochten werden können. Die Möglichkeiten, die das Arbeitsrecht zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund zur Verfügung stellt, würden die Anfechtung verdrängen. Anders als der Anfechtung wegen Willensmängeln komme der Auflösung jedenfalls nur ex nunc-Wirkung zu.

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