Zu 1 Ob 71/15w = Zak 2015/464, 256: Ein neuer Automotor ist wegen Fehlens einer gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaft mangelhaft, wenn er mit Verschleißteilen ausgestattet ist, die bei normalem Gebrauch nicht einmal zwei Jahre halten und dann zur Funktionsunfähigkeit führen. Anderes gilt nur bei Teilen, für die kürzere Austauschintervalle vorgegeben sind oder die schon nach allgemeiner Erfahrung eine kürzere Haltbarkeit aufweisen.