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Bestellung von Steinen durch ein Bauunternehmen - Qualität, Warnpflicht zur Eignung

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/23Zak 2016, 16 Heft 1 v. 20.1.2016

ABGB: §§ 871, 922 Abs 1, § 1295 Abs 1

Wenn ein Bauunternehmer bei einem Steinbruch ohne weitere Angaben Steine bestellt, ist davon auszugehen, dass keine frostbeständigen Wasserbausteine, sondern Wurfsteine ohne besondere Qualitätsanforderungen geschuldet werden.

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