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Internationale (Un-)Zuständigkeit gemäß Art 22 Nr 5 EuGVVO 2001/Art 24 Nr 5 EuGVVO 2012 und bei einstweiligen Verfügungen

ThemaDr. Otto WerschitzZak 2016/9Zak 2016, 8 Heft 1 v. 20.1.2016

1. Problemstellung

Österreichische Kreditinstitute, die sich insb im kroatischen und slowenischen Raum geschäftlich engagiert haben, sehen sich zunehmend mit Klagen von Kreditnehmern, die ihren Wohnsitz im europäischen Ausland haben, vor österreichischen Gerichten zur Abwehr der im Ausland anhängigen Exekutionsverfahren konfrontiert.

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