Der vorliegende Beitrag untersucht die Frage des zulässigen Rechtswegs für Benützungsentgelt wegen übermäßiger Nutzung einer gemeinschaftlichen Sache.1 Nach einer Untersuchung der Entwicklung der Rsp sowie der Gesetzesmaterialien zu § 838a ABGB kommt der Autor zum Schluss, dass dieser Anspruch im Außerstreitverfahren geltend zu machen ist.