In BGBl II 2015/456 wurde der neue Normalkostentarif kundgemacht. Der neue Tarif gilt für Rechtsanwaltsleistungen, die nach dem 31. 12. 2015 bewirkt werden, und ersetzt insoweit den seit 1. 10. 2014 geltenden Tarif (Zak 2014/700, 362).
In BGBl II 2015/456 wurde der neue Normalkostentarif kundgemacht. Der neue Tarif gilt für Rechtsanwaltsleistungen, die nach dem 31. 12. 2015 bewirkt werden, und ersetzt insoweit den seit 1. 10. 2014 geltenden Tarif (Zak 2014/700, 362).