In BGBl II 2015/442 wurde die Grundstückswertverordnung (GrWV) des BMF veröffentlicht, die die Ermittlung des Grundstückswerts für die Bemessung der Grunderwerbsteuer regelt. Die V ist am 1. 1. 2016 in Kraft getreten.
In BGBl II 2015/442 wurde die Grundstückswertverordnung (GrWV) des BMF veröffentlicht, die die Ermittlung des Grundstückswerts für die Bemessung der Grunderwerbsteuer regelt. Die V ist am 1. 1. 2016 in Kraft getreten.