Die neue Pauschalreise-RL 2015/2302 wurde in ABl 2015 L 326/1 veröffentlicht. Die RL ist bis 1. 1. 2018 in das nationale Recht umzusetzen, wobei die Umsetzungsbestimmungen ab 1. 7. 2018 angewendet werden müssen. Zu den Neuerungen gegenüber der geltenden Pauschalreise-RL 90/314/EWG siehe Fischer, Die neue Pauschalreiserichtlinie, Zak 2015/740, 428.