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Dullinger, Anm zu JBl 2016, 591.

LiteraturübersichtSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/689Zak 2016, 360 Heft 18 v. 11.10.2016

Zu 10 Ob 53/15i = Zak 2015/751, 437: Um eine (vor-)vertragliche Haftung zu begründen, muss der Geschädigte neben dem Schaden und dem Kausalzusammenhang lediglich einen objektiven, ein vertragswidriges Verhalten indizierenden Mangel in der Sphäre des Schädigers nachweisen. Aufgrund der Beweislastumkehr des § 1298 ABGB obliegt der Entlastungsbeweis, dass kein schuldhafter Sorgfaltsverstoß vorliegt, dann dem Schädiger.

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