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Präklusion des Ersatzanspruchs nach dem EKHG mangels Unfallanzeige

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/645Zak 2016, 338 Heft 17 v. 27.9.2016

EKHG: § 18

KHVG: § 29

Gem § 18 EKHG muss der Ersatzberechtigte dem ersatzpflichtigen Fahrzeughalter den Unfall innerhalb der Präklusivfrist von drei Monaten anzeigen. Aufgrund seiner Schadensregulierungsvollmacht kann die Anzeige auch an den Haftpflichtversicherer erfolgen.

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