EKHG: § 18
KHVG: § 29
Gem § 18 EKHG muss der Ersatzberechtigte dem ersatzpflichtigen Fahrzeughalter den Unfall innerhalb der Präklusivfrist von drei Monaten anzeigen. Aufgrund seiner Schadensregulierungsvollmacht kann die Anzeige auch an den Haftpflichtversicherer erfolgen.