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Verjährung der Ersatzansprüche für von einem Feststellungsurteil erfasste Folgeschäden

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/644Zak 2016, 338 Heft 17 v. 27.9.2016

ABGB: § 1489

ZPO: § 228

Die Feststellungswirkung eines Feststellungsurteils über die Haftung für künftige Folgeschäden endet nicht nach 30 Jahren, sondern bleibt zeitlich unbegrenzt aufrecht.

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