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Keine Haftung des Immobilienmaklers wegen Weitergabe von Falschinformationen

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/642Zak 2016, 337 Heft 17 v. 27.9.2016

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1299

MaklerG: § 3

Eine Haftung des Immobilienmaklers gegenüber dem Käufer aufgrund von Fehlinformationen des Verkäufers, die er ungeprüft weitergegeben hat, kommt nur ausnahmsweise in Betracht, weil den Makler grundsätzlich keine Nachforschungspflichten treffen, solange er keine Hinweise auf die Unrichtigkeit hat.

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