ABGB: § 231
Der Unterhaltsstopp (Luxusgrenze), der eine pädagogisch schädliche Überalimentierung verhindern soll, ist nach den Umständen des Einzelfalls festzulegen. Die Festsetzung mit dem zweifachen Regelbedarfssatz hält sich bei einem noch nicht zehnjährigen Kind im Rahmen der Judikatur (Zurückweisung des Revisionsrekurses).