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Wandlung der Natural- in eine Geldunterhaltspflicht bei Haushaltsgemeinschaft mit dem Kind

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/618Zak 2016, 330 Heft 17 v. 27.9.2016

ABGB: §§ 167, 181, 231

Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil mit dem unterhaltsberechtigten Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, ist er grundsätzlich lediglich zu Naturalunterhaltsleistungen verpflichtet. Die Festsetzung von Geldunterhaltsleistungen ist erst dann möglich, wenn er seine Unterhaltspflicht verletzt hat oder eine solche Verletzung droht.

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