ABGB: § 231
KBGG: § 42
Auch bei Bemessung konkurrierender Unterhaltsansprüche darf das Kinderbetreuungsgeld gem § 42 KBGG nicht als Eigeneinkommen des Beziehers berücksichtigt werden.
ABGB: § 231
KBGG: § 42
Auch bei Bemessung konkurrierender Unterhaltsansprüche darf das Kinderbetreuungsgeld gem § 42 KBGG nicht als Eigeneinkommen des Beziehers berücksichtigt werden.