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Weiterbestehen der Unterhaltspflicht der Eltern während des Studiums des Ehegatten oder eingetragenen Partners des Kindes

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/499Zak 2016, 271 Heft 14 v. 2.8.2016

ABGB: §§ 94, 231

EPG: § 12

Die Unterhaltspflicht der Eltern ist subsidiär zur Unterhaltspflicht des Ehegatten oder eingetragenen Partners des Kindes. Solange sich der Ehegatte oder eingetragene Partner noch in Berufsausbildung (hier: Studium) befindet und diese zielstrebig betreibt, bleibt die elterliche Unterhaltspflicht aber jedenfalls aufrecht.

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