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Tews, Steuerlich abziehbare Ausgaben und Steuergutschriften im Unterhaltsrecht, EF-Z 2016/88, 192.

LiteraturübersichtFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/484Zak 2016, 260 Heft 13 v. 19.7.2016

Es existieren viele Ausgabeposten, die - wie zB der Kirchenbeitrag - zwar bei der Steuerbemessung, nicht aber bei der Unterhaltsbemessung mindernd anerkannt werden, weil sie unterhaltsrechtlich als keine unumgänglich notwendigen Aufwendungen angesehen werden. Solche Kosten können zwar von der Steuer-, nicht aber von der Unterhaltsbemessungsgrundlage abgezogen werden; vielmehr wird die Unterhaltsbemessungsgrundlage durch die eintretende Steuerersparnis erhöht. Der Autor fordert insofern eine Teilanerkennung, als seiner Ansicht nach die Steuerersparnis bei der Unterhaltsbemessung unberücksichtigt bleiben sollte.

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