vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Kautionspflicht für juristische Person aus einem Vertragsstaat des Haager Prozessübereinkommens

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/413Zak 2016, 219 Heft 11 v. 21.6.2016

ZPO: § 57 Abs 1

HPÜ: Art 17

Klägern, die "Angehörige" eines Vertragsstaats des Haager Prozessübereinkommens (HPÜ, BGBl 1957/91) sind und dort ihren "Wohnsitz" haben, darf gem § 57 Abs 1 ZPO iVm Art 17 HPÜ keine Sicherheitsleistung für Prozesskosten auferlegt werden. Der Angehörigenbegriff des Übereinkommens ist weit zu verstehen; er umfasst sowohl natürliche Personen mit entsprechender Staatsbürgerschaft als auch juristische Personen mit Sitz in einem Vertragsstaat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte