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Kein Revisionsrekurs gegen die Entscheidung über die Kosten der Besuchsbegleitung

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/395Zak 2016, 212 Heft 11 v. 21.6.2016

AußStrG: § 62 Abs 2 Z 1, § 111

Beim Beschluss über die Tragung der Kosten der Besuchsbegleitung handelt es sich um eine Entscheidung im Kostenpunkt. Daher ist der Revisionsrekurs gem § 62 Abs 2 Z 1 AußStrG jedenfalls unzulässig.

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