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Unterhaltsvorschuss - Verzicht auf Unterhaltsminderung wegen adoptierten Kindes bedeutungslos

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/394Zak 2016, 212 Heft 11 v. 21.6.2016

ABGB: § 194 Abs 2

UVG: § 7 Abs 1 Z 1

Wenn die zusätzliche Unterhaltspflicht für das adoptierte Kind den Unterhalt eines leiblichen Kindes gefährden würde, darf die Adoption gem § 194 Abs 2 ABGB nicht bewilligt werden. Der Unterhalt ist gefährdet, wenn der Unterhaltsanspruch des leiblichen Kindes unter dem Regelbedarf liegt.

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