ABGB: §§ 914, 932 Abs 2
KSchG: § 9b
Der gesetzliche Gewährleistungsanspruch eines Verbrauchers umfasst zwingend auch die Übernahme der Aus- und Einbaukosten durch den Unternehmer (zB 7 Ob 94/14w = Zak 2015/268, 152). Auf Garantieansprüche ist dies nicht übertragbar. Der Umfang der Garantie folgt aus der Garantiezusage.