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Aufnahme von Behandlungen und Wohnortwahl in den Aufgabenbereich des Sachwalters

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/352Zak 2016, 192 Heft 10 v. 7.6.2016

ABGB: § 283 Abs 1, § 284a Abs 1

Die Sachwalterbestellung stellt die ultima ratio dar. Der Sachwalter darf nicht mit Aufgaben betraut werden, die gar nicht zu erledigen sind, bei denen kein Nachteil für den Betroffenen droht oder hinsichtlich derer dieser ohnehin einsichts- und urteilsfähig ist.

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