Zu OLG Linz 2 R 150/14p: Schmerzengeld in Höhe von 220.000 € für 59-jährigen Mann mit Querschnittslähmung (komplette Lähmung ab dem Bauchnabel nach unten, nur noch geringe Restbeweglichkeit der Arme).
Zu OLG Linz 2 R 150/14p: Schmerzengeld in Höhe von 220.000 € für 59-jährigen Mann mit Querschnittslähmung (komplette Lähmung ab dem Bauchnabel nach unten, nur noch geringe Restbeweglichkeit der Arme).