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Danzl, Anm zu ZVR 2015/94.

LiteraturübersichtSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/334Zak 2015, 180 Heft 9 v. 21.5.2015

Zu OLG Linz 2 R 150/14p: Schmerzengeld in Höhe von 220.000 € für 59-jährigen Mann mit Querschnittslähmung (komplette Lähmung ab dem Bauchnabel nach unten, nur noch geringe Restbeweglichkeit der Arme).

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