vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kaltenegger, Frisurenzerdrücker oder Lebensretter? Radhelmpflicht, ZVR 2015/68.Pepelnik, Nicht mehr Radhelme bringen Sicherheit, sondern mehr Radfahrer! ZVR 2015/69.

LiteraturübersichtSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/333Zak 2015, 180 Heft 9 v. 21.5.2015

In 2 Ob 99/14v = Zak 2014/828, 436 hat der OGH erstmals ein Mitverschulden eines Radfahrers an seinen bei einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall erlittenen Kopfverletzungen aufgrund des Nichttragens eines Fahrradhelms bejaht, wobei es sich um einen Rennradfahrer handelte, der mit sportlichen Ambitionen am Straßenverkehr teilnahm und sich durch Windschattenfahren einem besonderen Risiko aussetzte (siehe dazu auch Zak 2015/34, 20). Kaltenegger begrüßt diese Entwicklung, während sich Pepelnik dagegen wendet, über die Annahme von Eigensicherungsobliegenheiten eine für Erwachsene gesetzlich nicht vorgesehene Radhelmpflicht einzuführen. Eine solche Verpflichtung sei auch kontraproduktiv, weil sie die Attraktivität des Radfahrens senke. Wie Erfahrungen im Ausland zeigen würden, bestehe die wirksamste Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit für Radfahrer darin, den Radverkehrsanteil zu erhöhen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte