vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entstehung eines Wegerechts bei Übertragung eines Trennstücks an den Nachbarn?

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/266Zak 2015, 152 Heft 8 v. 5.5.2015

ABGB: §§ 481, 484, 492

Ein ersessenes Geh- und Fahrrecht erlischt ex lege wegen Zwecklosigkeit, wenn ein anderer Weg einen vollwertigen Ersatz bietet und kein ins Gewicht fallender (Rest-)Vorteil des Servitutswegs übrig bleibt. Die Zwecklosigkeit steht auch einer wirksamen Neubegründung durch Vertrag entgegen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte