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Bestellung eines Sachwalters wegen Führung mehrerer Zivilprozesse

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/264Zak 2015, 152 Heft 8 v. 5.5.2015

ABGB: § 268

Dass eine psychisch kranke Person bereits in mehrere Zivilprozesse involviert war und geplante Rechtsverfolgungs- bzw -verteidigungsmaßnahmen in einer Art begründet, die befürchten lässt, sie werde sich dadurch Nachteile zufügen, kann die Bestellung eines Sachwalters zur Vertretung vor Gericht rechtfertigen. Die richterliche Anleitungspflicht und die Anwaltspflicht stellen keinen ausreichenden Schutz dar.

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