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Kellner, Der Zwischenantrag auf Feststellung, ÖJZ 2015, 250.

LiteraturübersichtVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/219Zak 2015, 120 Heft 6 v. 1.4.2015

Ein Zwischenantrag des Klägers oder Beklagten auf Feststellung ist gem §§ 236 und 259 Abs 2 ZPO zu Rechtsverhältnissen zulässig, die für das Klagebegehren präjudiziell sind. Vor dem Hintergrund widersprüchlicher Judikatur befasst sich der Beitrag insb mit der Frage, ob auch für die Entscheidung über die Gegenforderung präjudizielle Rechtsverhältnisse mit diesem Antrag festgestellt werden können. Der Autor bejaht dies aufgrund eines Analogieschlusses. Weiters vertritt er die Auffassung, dass die bereits bestehende Möglichkeit einer Leistungsklage hinsichtlich des festzustellenden Rechts den Zwischenfeststellungsantrag grundsätzlich nicht ausschließt. Der Grundsatz der Subsidiarität von Feststellungsbegehren könne nur ausnahmsweise im Fall eines Antrags des Klägers eingreifen, der ausschließlich für das eigene Klagebegehren präjudiziell ist.

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