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Wiederaufnahme eines Abstammungsverfahrens aufgrund eines DNA-Gutachtens - Fristen

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/190Zak 2015, 113 Heft 6 v. 1.4.2015

ABGB: § 148

ZPO: § 530 Abs 1 Z 7, § 534

Eine DNA-Analyse, die zur Zeit des Abstammungsurteils noch nicht zur Verfügung stand, stellt als neues Beweismittel einen tauglichen Wiederaufnahmegrund dar.

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