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Keine Berücksichtigung von Betriebsausgabenpauschalen bei der Unterhaltsbemessung

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/191Zak 2015, 113 Heft 6 v. 1.4.2015

ABGB: § 231

Steuerrechtliche Betriebsausgabenpauschalen sind für die Unterhaltsbemessung irrelevant. Die Unterhaltsbemessungsgrundlage wird nur durch real angefallene Betriebsausgaben vermindert. Den Unterhaltspflichtigen trifft diesbezüglich die Behauptungs- und Beweislast.

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