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Einstellung der Unterhaltsvorschüsse wegen Unterbringung in einem Krisenzentrum

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/158Zak 2015, 94 Heft 5 v. 17.3.2015

UVG: § 2 Abs 2 Z 2

WKJHG: § 27

Das Kind wurde vom Wiener Kinder- und Jugendhilfeträger zur Gefährdungsabklärung in einem Krisenzentrum iSd § 27 WKJHG untergebracht. Auch wenn es sich dabei um keine Maßnahme der vollen Erziehung handelt, erlischt der Unterhaltsvorschussanspruch des Kindes analog § 2 Abs 2 Z 2 UVG, weil gesetzlich wie bei voller Erziehung die Vollversorgung des Kindes im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe vorgesehen ist.

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