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Keine Erhöhung der Unterhalts­bemessungsgrundlage durch Vermögensumschichtungen

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/157Zak 2015, 94 Heft 5 v. 17.3.2015

ABGB: § 231

Bloße Vermögensumschichtungen bleiben bei der Unterhaltsbemessung außer Betracht.

Auch wenn Erlöse aus der Veräußerung von Vermögenswerten in Raten ausbezahlt werden, erhöhen sie die Unterhaltsbemessungsgrundlage nicht, solange der Unterhaltspflichtige sie nicht zur Finanzierung seines Lebensbedarfs heranzieht.

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